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   VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31514   

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https://dejure.org/2018,22972
VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31514 (https://dejure.org/2018,22972)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2018 - 15 ZB 18.31514 (https://dejure.org/2018,22972)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 15 ZB 18.31514 (https://dejure.org/2018,22972)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Asyl, Georgien. Antrag auf Zulassung der Berufung erfolglos - Bedrohung durch Blutrache in Georgien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Abschiebung eines Asylbewerbers nach Georgien; Nachweis einer Verfolgungssituation im Heimatland des Asylbewerbers

  • rewis.io

    Asyl, Georgien. Antrag auf Zulassung der Berufung erfolglos - Bedrohung durch Blutrache in Georgien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Asylrecht (Georgien); Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätzliche Bedeutung; Blutrache; Schutzwilligkeit; Bedrohungssituation

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; AufenthG § 60 Abs. 5
    Rechtmäßige Abschiebung eines Asylbewerbers nach Georgien; Nachweis einer Verfolgungssituation im Heimatland des Asylbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 07.04.2017 - 15 ZB 17.30355

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der Divergenz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31514
    Der Kläger hat im Zulassungsverfahren insoweit auch lediglich sein erstinstanzliches und vom Verwaltungsgericht bereits ausführlich gewürdigtes Vorbringen wiederholt, ohne damit jedoch eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage substantiiert darzulegen, die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist (vgl. hierzu z.B. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4; B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 14.09.2017 - 11 ZB 17.31124

    Darlegungsanforderungen an den Zulassungsantrag im asylrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31514
    Der Kläger hat im Zulassungsverfahren insoweit auch lediglich sein erstinstanzliches und vom Verwaltungsgericht bereits ausführlich gewürdigtes Vorbringen wiederholt, ohne damit jedoch eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage substantiiert darzulegen, die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist (vgl. hierzu z.B. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4; B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 02.11.2017 - 15 ZB 17.31494

    Situation von Frauen in Georgien nach Ehebruch

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31514
    Diese an den Umständen des Einzelfalls orientierte gerichtliche Würdigung der Sachlage ist keiner grundsätzlichen - über den Einzelfall hinausgehenden weiteren - Klärung zugänglich (vgl. hierzu z.B. auch BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31513

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Das Verwaltungsgericht kommt unter Berücksichtigung der von den Klägern angegebenen - im Wesentlichen aus dem Jahr 2007 stammenden - und unter Würdigung weiterer neuerer Erkenntnisse zu dem Ergebnis, dass den Klägern jedenfalls zuzumuten ist, in einem anderen Landesteil in Georgien ihren Aufenthalt zu nehmen und sich auf diese Weise dem Einflussbereich der sie möglicherweise am Heimatort verfolgenden Familienangehörigen des Mannes zu entziehen, der von einem ihrer eigenen Familienangehörigen (= Kläger im Verfahren 15 ZB 18.31514) dort im Jahr 2014 getötet wurde.
  • VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31515

    Erfolgloser, auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützter

    Das Verwaltungsgericht kommt unter Berücksichtigung der vom Kläger angegebenen - im Wesentlichen aus dem Jahr 2007 stammenden - und unter Würdigung weiterer neuerer Erkenntnisse zu dem Ergebnis, dass dem Kläger jedenfalls zuzumuten ist, in einem anderen Landesteil in Georgien seinen Aufenthalt zu nehmen und sich auf diese Weise dem Einflussbereich der ihn möglicherweise am Heimatort verfolgenden Familienangehörigen des Mannes zu entziehen, den der Bruder des Klägers (vgl. hierzu die Entscheidung des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 15 ZB 18.31514) dort im Jahr 2014 getötet hat.
  • VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31512

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung zur Berufung wegen fehlender grundsätzlicher

    Soweit Familienangehörige des Klägers von Blutrache bedroht sein könnten, ist diesen Familienangehörigen nach der an den Umständen des Einzelfalls orientierten erstinstanzlichen gerichtlichen Würdigung möglich, im Heimatland "internen Schutz" (§ 3e AsylG) zu finden und sich damit dem Einflussbereich der am Heimatort gegebenenfalls noch bestehenden "Tradition" der Blutrache durch Umzug in einen anderen Landesteil in Georgien zu entziehen (vgl. hierzu auch die Entscheidungen des Senats vom heutigen Tag in den Verfahren 15 ZB 18.31514 und 15 ZB 18.31515).
  • VG Bayreuth, 07.02.2020 - B 1 K 18.30195

    Keine Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Georgiers

    Von einer allgemeinen gesellschaftlichen Akzeptanz der Blutrache, die über der georgischen Rechtsordnung stünde, kann nach diesen Auskünften nicht ausgegangen werden, zumal sich die in den Auskünften genannten Vorfälle vor längeren Jahren allesamt in der Volksgruppe der Svanen und nicht der Kisten zugetragen haben (vgl. hierzu auch: BayVGH, B.v. 5. Juli 2018 - 15 ZB 18.31514).
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